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Tarif und Anspruch zur Ökostromförderung

für Private + Betriebe

Gewährt werden Fördertarife für den in das Stromnetz eingespeisten Strom.

Für Photovoltaikanlagen unter 5kWp besteht generell kein Anspruch auf eine Tarif- bzw. Ökostromförderung – in diesen Fällen werden ausschließlich Investitionsförderungen (Landes –und /oder Bundesförderungen) vergeben.

Sollte jedoch ein Stromüberschuss bestehen, kann dieser zum aktuellen Marktpreis verkauft werden. Aktuelle Marktpreise siehe:

E-Control Aktueller Marktpreis

Unternehmen, die bereits für Ihren mit einer Ökostromanlage produzierten Strom eine Tarifförderung erhalten, können keine Umweltförderung mehr in Anspruch nehmen.

Die Tarif- bzw. Ökostromförderung ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 5kWp gedacht. Auch Kleinwindkraft- sowie Wasserkraftanlagenbetreiber können um eine Tarifförderung ansuchen.

Im Rahmen der Ökostromförderung sind für Photovoltaikanlagen folgende Gelder vorgesehen:

Einspeisetarif für Photovoltaik- Aufdachanlagen: 12,5 Cent/ kWh

Plus Investitionszuschuss von 30 % der anerkannten Gesamtkosten bis max. 200 Euro pro kWp

Einspeisetarif für freistehende Anlagen: 10 Cent/kWh

OeMAG (Abwicklungsstelle aus Ökostrom AG)

Österreichweite Abwicklungsstelle für Ökostrom aus Photovoltaik-, KWK-, Kleinwindkraft, -und Kleinwasserkraftanlagen
Die OeMAG kümmert sich nebst der Förderabwicklung auch um die Verrechnung der Ökostromförderungen.
Folgende Aufgaben werden von der OeMAG erfüllt:

    • Abnahme des Ökostroms von Anlagenbetreibern
    • tägliche Zuweisung des Ökostroms an die Stromhändler
    • Verwaltung der Förderkontingente
    • Abwicklung der Förderanträge
Bei Inanspruchnahme einer Investitionsförderung des Bundes und/oder aus dem Bundesländer-Förderprogramm kann der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom an OeMAG zu Marktpreisen abzüglich Ausgleichsenergieaufwendungen verkauft werden. Die Marktpreise werden auf der Webpage der E-Control quartalsweise veröffentlicht.

 

http://www.pvaustria.at/

Aktualisiert 10.03.2020