Schließlich gehen bei einem ungedämmten Haus etwa 10.100 kWh pro Jahr an Wärme über die Außenwände verloren. Ist die Wand gut verpackt, entweichen nur 2.900 kWh pro Jahr. Die Dämmung der Außenwand bringt aber nicht nur enorme Energieeinsparungen, sondern wertet die Fassade auch optisch auf. Die klassische Variante ist eine Außendämmung.
Die Vorhangfassade und das Wärmedämmverbundsystem. Bei letzterem wird der Dämmstoff direkt auf die Wand aufgebracht und danach verputzt. Bei der Vorhangfassade wird auf die Wand eine Unterkonstruktion angebracht. Der Dämmstoff wird dann in den Zwischenräumen der Unterkonstruktion eingebracht.
Statt eines Putzes kommt eine Verkleidung auf die Unterkonstruktion. Diese Variante wird als Hinterlüftung bezeichnet, weil zwischen Dämmstoff und Verkleidung eine belüftete Luftschicht besteht. Die innovativste, aber auch teuerste Variante ist die transparente Wärmedämmung. Diese gibt die Wärme der Sonnenenergie an die Wand ab.
Im Massivbau werden meistens EPS-Platten (Styropor) verwendet. Der große Vorteil von Styropor ist der vergleichsweise günstige Preis, die guten Dämmeigenschaften und das geringe Gewicht. Es können auch Materialien wie Steinwolle, Kork, Hanf, Holzweichfaser verwendet werden. Im Holzleichtbau sollten Naturdämmstoffe wie Schafwolle, Hanf, Flachs, Zellulose, Steinwolle, Stroh oder Holzfaser-Dämmplatten verwendet werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
Im Rahmen der Förderungsaktion werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren. Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden. Bei der Teilsanierung 50% muss der HWB um mind. 50 % reduziert werden.
Sollten im Zuge der Sanierung nur die Fenster/Außentüren getauscht werden, muss der Tausch mind. 75% der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen. Für besonders nachhaltige thermische Sanierungsmaßnahmen gibt es 2016 erstmals die Möglichkeit, eine erhöhte Förderung im Rahmen einer "Mustersanierung" zu erhalten.
Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfs muss bereits bei der Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden.
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-fuer-private-2016-ein-und-zweifamilienhaus.htmlFür die Umgebungssuche geben Sie Ihre PLZ ein.
Die Kombination des "Sanierungsscheck für Private 2016" mit eventuellen Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Für die beim "Sanierungsscheck" beantragten Maßnahmen kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem Bundesförderungsprogramm gestellt werden.