Sie ist damit ein Teilbereich der weitgestreuten Solartechnik. Photovoltaik Anlagen sind allerdings nicht mit Sonnenkollektoren zu verwechseln, die mittels Sonnenergie Wasser oder Luft erwärmen.
Mittels Solarzellen wird die Sonnenergie in Elektrizität umgewandelt, welche entweder direkt vor Ort genutzt, in einem Akkumulator gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
Die zu erwartende mittlere Jahresproduktion einer Photovoltaik-Anlage steigt seit Jahren mit Verbesserung der Technik kontinuierlich an und liegt derzeit bei sinnvoller Auslegung der Anlage bei Werten um 1000-1200 Kilowattstunden pro kWp und Jahr.
Das Solarmodul, welches aus vielen miteinander verschalteten Silizium-Solarzellen besteht, wandelt Sonnenenergie in Elektrizität um. Da die Solarmodule nur Gleichstrom erzeugen, muss dieser über einen sog. Wechselrichter in gebrauchsfertigen Wechselstrom umgewandelt werden.
Der Wechselstrom wird dann, je nach Bedarf, entweder direkt vor Ort genützt, in einem Akkumulator gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Inselanlagen gewährleisten eine autarke Stromversorgung im kleinen Rahmen. Der erzeugte Gleichstrom wird in einem Solar Akku gespeichert, um auch nachts oder bei Schlechtwetter eine kontinuierliche Energiezufuhr zu gewährleisten. Der gewonnene Strom kann aber ebenso vorher mit Hilfe eines speziellen Inselwechselrichters in Wechselstrom umgewandelt werden. Ein Laderegler kontrolliert und steuert die Batterie bzw. den Akku.
Diese PV-Anlagen sind nur dort sinnvoll, wo die Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz entweder gar nicht oder nur sehr beschränkt vorhanden ist (Gartenlauben, Berghütte, Boote, Caravans usw). Vor dem Erwerb der Anlage sollten Sie genau festlegen wie hoch Ihr Energiebedarf ist, um eine optimale Energieausbeute zu gewährleisten.
Bei netzgekoppelten Photovoltaik Anlagen wird der produzierte Wechselstrom über einen Einspeise Zähler in das öffentliche Netz eingespeist.
Wechselrichter zur Aufbereitung des Solarstroms in Netzqualität
Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um und steuert automatisch das gesamte System. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn das öffentliche Netz ausfallen oder abgeschaltet werden sollte.
Wechselstromzähler/Einspeisezähler zur Erfassung des Stromertrags
Die Größe der gesamten Photovoltaik Anlage hängt im Allgemeinen vom Zweck, Strombedarf Standort, Position der Module, sowie vom Gebäude ab. Ein weiterer Richtwert für die Wahl der Anlagengröße ist ihre Leistung, welche in kWp Spitzen Nennleistung (p=peak=Spitze) angegeben wird.
Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr benötigt für die Deckung seines gesamten Eigenbedarfs an Strom eine 4kWp-Anlage und 30-40m2 Installationsfläche.
Bei einer Photovoltaikanlage kann man mit einer Lebensdauer von etwa 30 Jahren rechnen.
Die Anschaffungskosten für eine hochwertige Photovoltaik Anlage belaufen sich pro kWp installierter Leistung auf etwa 2.500 bis 3.000 EUR (inkl. Montage, Netzanschluss, Planung)
Photovoltaik Anlagen sollten einmal pro Jahr gewartet werden. Die Betriebskosten liegen bei etwa 1-1,5% der Anschaffungskosten pro Jahr.
Photovoltaikanlagen unter 5 kWp werden nicht mehr mit Einspeisetarifen gefördert sondern erhalten künftig einen Investitionszuschuss aus Bundesfördermitteln, der vom Klima- und Energiefonds ausbezahlt wird.
Weiters können Photovoltaikanlagen im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel aus Bundesländer-Förderprogrammen gefördert werden.
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Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. 2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.
Auch 2016 läuft die Antragstellung für die Förderaktion "Photovoltaik-Anlagen" nach dem bereits bewährten Prinzip der Registrierung und anschließenden Antragstellung nach Fertigstellung der Anlage ab.
Anders als bisher können heuer sowohl natürliche als auch juristische Personen einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen u.a. eine Förderung beantragen.
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Einreichen können natürliche und juristische Personen, gefördert werden max. 5 kWpeak einer Anlage.
Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskosten-zuschusses beträgt für freistehende/ Aufdachanlagen 275 Euro/kWpeak. Bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen liegt die Förderung bei 375 Euro/kWpeak.
Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle notwendigen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch nach Abschluss der Maßnahmen unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.