Für Photovoltaikanlagen unter 5kWp besteht generell kein Anspruch auf eine Tarif- bzw. Ökostromförderung – in diesen Fällen werden ausschließlich Investitionsförderungen (Landes –und /oder Bundesförderungen) vergeben.
Sollte jedoch ein Stromüberschuss bestehen, kann dieser zum aktuellen Marktpreis verkauft werden. Aktuelle Marktpreise siehe:
Unternehmen, die bereits für Ihren mit einer Ökostromanlage produzierten Strom eine Tarifförderung erhalten, können keine Umweltförderung mehr in Anspruch nehmen.
Die Tarif- bzw. Ökostromförderung ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 5kWp gedacht. Auch Kleinwindkraft- sowie Wasserkraftanlagenbetreiber können um eine Tarifförderung ansuchen.
Im Rahmen der Ökostromförderung sind für Photovoltaikanlagen folgende Gelder vorgesehen:
Einspeisetarif für Photovoltaik- Aufdachanlagen: 12,5 Cent/ kWh
Plus Investitionszuschuss von 30 % der anerkannten Gesamtkosten bis max. 200 Euro pro kWp
Einspeisetarif für freistehende Anlagen: 10 Cent/kWh
Österreichweite Abwicklungsstelle für Ökostrom aus Photovoltaik-, KWK-, Kleinwindkraft, -und Kleinwasserkraftanlagen
Die OeMAG kümmert sich nebst der Förderabwicklung auch um die Verrechnung der Ökostromförderungen.
Folgende Aufgaben werden von der OeMAG erfüllt:
http://www.pvaustria.at/
Aktualisiert 10.03.2020